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Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Neumann berät und vertritt mittelständische Unternehmen, Freiberufler, leitende Angestellte und Arbeitnehmer. Außerdem steht er Betriebsräten in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen zur Seite.

 

 

 

Sie sind Arbeitnehmer? Dann klicken Sie bitte hier oder in der Menüleiste rechts. Beachten Sie bitte unser spezielles Angebot für gekündigte Arbeitnehmer! (Menüleiste rechts)

 

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Betriebsräte sind hier richtig

 

 

 

Neben einer umfassenden Beratung und Prozessvertretung steht Rechtsanwalt Neumann für eine außergerichtliche Konfliktbewältigung. Dabei profitieren die Mandanten von seinen fundierten Kenntnissen der strategischen Verhandlungsführung. Diese kommen vor allem bei Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften sowie bei der Beendigung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen zum Tragen.


Sein Leistungsspektrum als Arbeitsrechtler umfasst insbesondere:

  • Beratung und Vertretung bei kündigungsschutzrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Verhandlungen über Abfindungen
  • Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, Kündigungen, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen, Abmahnungen, Zeugnissen u.a.
  • Beratende und gestaltende Mitwirkung bei der Umsetzung von Umstrukturierungs- und Personalanpassungsmaßnahmen einschließlich Betriebsübergängen und Outsourcing
  • Betriebsverfassungsrecht (Beratung bei Betriebsvereinbarungen, Vertretung in Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen)
  • Problemlösungspaket Schwarzarbeit/Scheinselbstständigkeit (unangemeldete Arbeitnehmer, hinterzogene Sozialversicherungsbeiträge)
  • Allgemeine arbeitsrechtliche Probleme, z.B. Arbeitnehmerüberlassung, Elternzeit, Mutterschutz, Schwerbehindertenrecht (SGB IX), Abmahnung, Versetzung, Krankheit und Urlaub

 

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