| Arbeitsrecht |
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Rechtsanwalt Neumann berät und vertritt mittelständische Unternehmen, Freiberufler, leitende Angestellte und Arbeitnehmer. Außerdem steht er Betriebsräten in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen zur Seite.
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Betriebsräte sind hier richtig
Neben einer umfassenden Beratung und Prozessvertretung steht Rechtsanwalt Neumann für eine außergerichtliche Konfliktbewältigung. Dabei profitieren die Mandanten von seinen fundierten Kenntnissen der strategischen Verhandlungsführung. Diese kommen vor allem bei Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften sowie bei der Beendigung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen zum Tragen.
Sein Leistungsspektrum als Arbeitsrechtler umfasst insbesondere:
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