| Medizinrecht |
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Rechtsanwalt Neumann berät und vertritt sowohl Patienten, als auch Leistungserbringer wie Ärzte, Zahnärzte und Apotheker
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Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Neumann ist der Themenbereich des sogenannten "ärztlichen Kunstfehlers". Darunter werden üblicherweise Diagnose-, Therapie- und Organisationsfehler sowie Überwachungsverschulden und mangelnde Aufklärung verstanden. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird.
Im Fall eines (vermuteten) Behandlungsfehlers gibt es - gerade zu Beginn der Mandatsbearbeitung - einige Besonderheiten zu beachten. Hier können Fehler gemacht werden, die später nicht wieder gutzumachen sind. Es ist daher wichtig, dass Sie sich so früh wie möglich an einen Spezialisten wenden.
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Rechtsanwalt Neumann ist Rettungssanitäter der Johanniter-Unfall-Hilfe und war etliche Jahre aktiv im Rettungsdienst/Krankentransport tätig. Er hat nebenberuflich als Trainer im Bereich Erste-Hilfe, AED und Reanimation Ärzte, Pflegepersonal und "Rettungsdienstler" geschult. Herr Neumann kennt daher die speziellen Verhältnisse im Gesundheitswesen, in den Arztpraxen und Krankenhäusern aus erster Hand. Bei der Mandatsbearbeitung kommen ihm seine erworbenen medizinischen Kenntnisse und Qualifikationen zugute. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die wissenschaftlichen Zusammenhänge in der Medizin, sondern auch in Bezug auf die tatsächlichen Verhältnisse im Gesundheitswesen.
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Tags: Schmerzensgeld, Ärztepfusch, Kunstfehler, Höhe Schmerzensgeld, Schadensersatz |

