Fortbildungswoche bei RA Will
Nach einem Update im Markenrecht (aktuelle Rechtsprechungsübersicht) am vergangenen Mittwoch genieße ich heute ein Ganztagsseminar (online) zur Aktualisierung meiner Kenntnisse im Arbeitnehmererfindungsrecht. Letzteres betrifft Arbeitnehmer/innen, die patentfähige sowie gebrauchsmusterfähige (technische) Erfindungen gemacht haben und sich (auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) fragen, ob sie diese dem Arbeitgeber überlassen müssen und ob sie dafür eine Vergütung verlangen können. Auch stellt sich oft die Frage, ob eine solche technische Neuerung vielleicht vom Arbeitnehmer selbst verwertet werden kann. Die Voraussetzungen dafür erkläre ich Ihnen gerne.
Mit mir ist also auch in diesen Bereichen weiterhin zu rechnen und ich freue mich, Sie tatkräftig bei der Durchsetzung Ihrer Rechte (aber auch Abwehr unberechtigt erhobener Ansprüche) zu unterstützen :)
Es folgen aber noch weitere Fortbildungen in diesem Jahr, insbesondere im Gesellschaftsrecht und im Handelsrecht.
Bleiben Sie gesund
Andreas Will