Neues Urteil des Landgerichts München I im Dieselskandal Abgasskandal gegen VW bzw. Volkswagen AG

Andreas Will

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 24.956,96 nebst Zinsen i. H. v. 4 % p. a. seit dem 20.01.2011 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs (…) nebst Fahrzeugschlüsseln und Papieren.

Das ist der Tenor aus dem Urteil des Landgerichts München I (12 O 19318/18, nicht rechtskräftig geworden). Ein Jahr später, am 30.09.2020 ändert das Oberlandesgericht München das Urteil ab (15 U 6591/19): Keine Deliktszinsen, dafür aber eine zu erwartende Gesamtlaufleistung von 300.000 km (statt zuvor 250.000) für einen VW Tiguan (OLG Stuttgart: 250.000 km). Die von VW eingelegte Berufung führte zu einem Schuss ins Knie, nämlich einer Mehrbelastung von VW von rund 1.500 €. 

RA Andreas Will, 040 32809780 oder will@wns-partner.de