Arbeitsrecht Betriebsräte
Beratung und Vertretung des Gremiums
Ich berate seit vielen Jahren regelmäßig Betriebsräte der verschiedensten Branchen. Besonders spezialisiert bin ich auf Betriebsänderungen (Interessenausgleiche/Sozialpläne). Dabei bin ich vollkommen unideologisch. Mich interessieren weder Partei, Religion, Alter, Geschlecht, Weltanschauungen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, irgendwelche Vorlieben, Kungeleien, Befindlichkeiten, persönliche Eitelkeiten, etc.
Das einzige, was mich interessiert: Eine sinnvolle und machbare Lösung finden, die die Interessen des Betriebsrats und der von diesem vertretenen Kolleginnen und Kollegen bestmöglich wahrt.
Dies gelingt mir häufig bereits außergerichtlich auf dem Gesprächs-, bzw. Verhandlungsweg. Wenn es allerdings nicht anders geht, muss die Sache in der Einigungsstelle oder vor dem Arbeitsgericht geregelt werden, damit habe ich auch kein Problem. Aufgrund der Vielzahl von geführten Gerichtsverfahren, Sozialplanverhandlungen und Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen kann ich euch ganz genau sagen, was es da zu beachten gibt und wie man seine Positionen am besten durchsetzen kann.
Seminare und Betriebsratsschulungen
Ich führe regelmäßig als Referent für das ifb (= Institut zur Fortbildung von Betriebsräten) und auch in eigener Regie Betriebsratsschulungen durch, z.B. die sogenannten Grundlagenseminare für neu gewählte Betriebsräte (BetrVG I, II, Arbeitsrecht I, II) oder Spezialseminare für "alte Hasen" (entweder als Kompaktseminar oder entsprechend ausführlicher, je nach Bedarf). Ein sehr beliebtes Seminar ist auch "Die Betriebsratswahl" für Wahlvorstände. Darin geht es um die richtige Durchführung der BR-Wahl. Diese gelingt nur, wenn alle Vorschriften und Fristen eingehalten werden.
Aktuell wird auch das Seminar "Datenschutz-Grundverordnung, DS-GVO", bzw. "Datenschutz im Betriebsratsbüro" gerne gebucht.
Sprecht mich gerne an, wenn ihr ein speziell auf eure Bedürfnisse zugeschnittenes Seminar braucht.
Wir kooperieren mit besonders gut geeigneten Tagungshotels in Hamburg und einigen ausgesuchten Standorten an Nord- und Ostsee. Ich persönlich bevorzuge ein Seminar außerhalb des Betriebs, weil nur so eine konzentrierte Arbeitsatmosphäre ohne betriebliche (und private) Störungen gewährleistet ist. Die Frage der Kostentragung kläre ich bereits im Vorfeld verbindlich mit dem Arbeitgeber, sodass ihr kein Risiko bei der Buchung habt.
Sprecht mich bei einem betriebsverfassungsrechtlichen Problem einfach unverbindlich an.
Oft werde ich um Unterstützung bei folgenden Themen gebeten:
- Wirtschaftliche Mitbestimmung (Interessenausgleich/Sozialplanverhandlungen, …). Hier helfe ich euch, das beste für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen herauszuholen, z.B. eine möglichst hohe Abfindung
- Beratung bei Betriebsvereinbarungen
- PEM („personelle Einzelmaßnahme“ = Einstellung, Versetzung, Eingruppierung/Umgruppierung, Kündigung)
- Alles über Kündigungen (inkl. Strategie und Taktik - aus der Sicht des Praktikers, der jeden Tag damit zu tun hat)
- Soziale Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 BetrVG, z.B. Überstunden/Arbeitszeitkonten, Grundsätze Urlaubsgewährung, Vergütung, etc.). Es handelt sich um erzwingbare Mitbestimmung, d.h. hier spielt für euch als Gremium die Musik.
- Betriebsvereinbarungen/ Einigungsstelle. Hier kann meine langjährige Erfahrung mit E-Stellen für die Durchsetzung eurer Positionen wertvoll sein.
- Betriebliches Eingliederungsmanagement ("bEM"). Ich erkläre, was darunter zu verstehen ist und wie man das bEM sinnvoller Weise durchführt. Jeder Betrieb braucht meiner Meinung nach eine entsprechende Betriebsvereinbarung.
- Technische Kontrolleinrichtungen (Zeiterfassung, Telefondaten, Schutz personenbezogener Daten, EDV-Systeme…)
- Gesundheit/Arbeitsschutz (Bildschirmarbeitsplätze, Verbesserung betrieblicher Arbeitsschutz, Arbeitsschutzausschuss, …)
- Soziale Einrichtungen (Werksverpflegung = Kantine, Arbeitsjubiläen, Fahrtkostenzuschuss Bus/Bahn, …)
Häufige Fragestellungen "meiner" Betriebsräte betreffen:
- Verhinderung und Ladung des Ersatzmitglieds
- vorübergehende Verhinderung – Grundsätze
- Einzelne Gründe (Krankheit - Urlaub - BR-Sitzung außerhalb der Arbeitszeit - ruhendes Arbeitsverhältnis - Arbeitsbedingte Abwesenheit – Schulungsmaßnahmen – Interessenkollision - Gekündigtes BR-Mitglied - Arbeitskampfmaßnahmen - Gleichzeitige GBR- und BR-Tätigkeit)
- unverzügliche Mitteilung der Verhinderung - Nachladung - Teilnahmerecht auch ohne Ladung
- Folgen fehlerhafter Ladung / Nichtladung
- Nachrücken des zuständigen Ersatzmitglieds
- Heilung / Genehmigung fehlerhafter Beschlüsse
- Beschlussfassung des BR in Theorie und Praxis
Aufgaben des BR innerhalb und außerhalb des BetrVG:
- Anhörungsrechte
- Antragsrechte
- Beratungsrechte
- Beteiligungsrechte
- Informations- und Auskunftsrechte
- Mitwirkungsrechte
- Zustimmungsrechte
Betriebsverfassung:
- Wahl und Amtszeit
- Geschäftsführung des BR
- Betriebsversammlung
- Gesamtbetriebsrat
- Jugendvertretung
- Zusammenarbeit Betriebsrat - Arbeitgeber
- Einigungsstelle
- Betriebsvereinbarung
- Mitwirkungsrechte der AN
- Soziale Angelegenheiten
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Allg. personelle Angelegenheiten
- Personelle Einzelmaßnahmen
- Anhörung vor Kündigung
- Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Sozialplan
Tarifvertrag
- Geltung des Tarifvertrags
- Inhalt des Tarifvertrags
- Wirkung des Tarifvertrags
- Arbeitskampf
Bitte beachtet auch meine Spezialseite unter https://fachanwalt-arbeitsrecht-hamburg.eu