Markenrecht

Einstweilige Verfügung – durchsetzen oder abwehren?

Ein erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (insbesondere Markenrecht) unterstützt Ihr Unternehmen zuverlässig und mit Blick auf Ihre wirtschaftlichen Interessen.

Rechtsanwalt Will berät Sie außerdem umfassend bei Markenanmeldungen in Deutschland, der EU sowie bei internationalen Registrierungen. Gerade seit dem BREXIT besteht hier erhöhtes Organisations- und Handlungsbedürfnis.

Mit über 20 Jahren Erfahrung im Wettbewerbs- und Markenrecht hat RA Will bundesweit eine Vielzahl an einstweiligen Verfügungen und Hauptsacheverfahren erfolgreich geführt – sowohl aktiv als auch zur Verteidigung. Seine Devise: „Keine Angst vor großen Gegnern.“
Gerade im Eilverfahren kommt es auf strategisches Vorgehen, Erfahrung und einen kühlen Kopf an. Schon die ersten Schritte können entscheidend sein. Ohne fundierte rechtliche Unterstützung drohen erhebliche Risiken und teure Fehler. Rechtsanwalt Will behält dabei stets Ihre wirtschaftlichen Ziele im Blick und kennt die prozessualen Feinheiten, die oft den Ausschlag geben.

Sie haben eine einstweilige Verfügung erhalten oder wollen selbst kurzfristig gegen einen Wettbewerber vorgehen?
Handeln Sie schnell – Eilverfahren sind streng fristgebunden, und Zeitverlust kann massive Nachteile verursachen.

Leistungen im Streitfall

  • Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage
  • Abwehr unberechtigter Abmahnungen, einstweiliger Verfügungen, Klagen
  • Gegenabmahnung
  • Schutzschrift zur Vorab-Verteidigung

Wichtig: Unterschreiben Sie nichts, bevor ein Anwalt dies geprüft hat. Viele Abmahnungen sind fehlerhaft – und weitere Fehler im Verlauf eines Verfahrens können unnötig hohe Kosten verursachen.
Vertrauen Sie auf einen Fachanwalt – denn Fachanwälte wissen mehr.

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